Leitfaden für den Gewerbetreibenden

Matenee Vertraue Gewannen.

Gewerbetreibende, die sich mit ihren Produkten oder Dienstleistungen an Verbraucher wenden, müssen die Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes einhalten.

Um diese Aufgabe zu erleichtern, stellt das MPC den Fachleuten kostenloses Informationsmaterial zur Verfügung.

Die Informationsblätter decken die Zuständigkeiten der MPC im Kontext des Verbrauchergesetzbuchs ab und sind in verschiedenen Sprachen verfügbar.

Die Merkblätter können auf dieser Seite heruntergeladen werden, können aber aux online oder per E-Mail an info@mpc.etat.lu angefordert werden.

Informationsblätter für Fachleute

In dieser Rubrik finden Sie die derzeit verfügbaren Informationsblätter, aufgeführt in alphabetischer Reihenfolge.

Die Preisangabe im HORECA-Bereich für den Konsum vor Ort

Bevor ein Verbraucher ein Lokal betritt, muss er in voller Kenntnis der Sachlage frei entscheiden können, was er zu welchem Preis konsumieren möchte. Er sollte den Betreiber weder nach den Preisen noch nach einer Speisekarte fragen müssen.

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©MPC Menu Pizza

Weitere Informationen :

Artikel L. 112-1 bis 112-9, L.320-1, R. 112-1 bis R. 112-5 und Anlage zum Regelungsteil des Verbrauchergesetzbuches

Guichet.lu – Aushang der Preise

Guichet.lu – Festlegung der Preise

Guichet.lu – Angabe der Preise des Produkte und Dienstleistungen

Guichet.lu – Eine unlautere Geschäftspraxis erkennen

Your Europe – Unlautere Preisbildung

Your Europe – Preisbildung und Zahlungen

Horesca.luFAQ 

Die Preisangabe

Die Preise aller dem Verbraucher angebotenen Waren und Dienstleistungen müssen auf unmissverständliche, leicht erkennbare und gut lesbare Weise angegeben werden.

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©MPC Pizza Menue

Weitere Informationen:

Artikel L. 112-1 bis 112-9L.320-1R. 112-1 bis R. 112-5 und Anlage zum Regelungsteil des Verbrauchergesetzbuches

Guichet.lu - Aushang der Preise

Guichet.lu - Festlegung der Preise

Guichet.lu - Angabe der Preise der Produkte und Dienstleistungen

Guichet.lu - Eine unlautere Geschäftspraktik erkennen

Your Europe - Unlautere Preisbildung

Your Europe - Preisbildung und Zahlungen

Die Preisangabe im Antiquitätenhandel

Der Gewerbetreibende ist verpflichtet, die Preise der von ihm angebotenen Produkte so anzugeben, dass der Verbraucher sie leicht erkennen und einfach lesen kann.

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©MPC Salon antiquaire

Weitere Informationen:

Artikel L. 112-1 bis 112-9L.320-1R. 112-1 bis R. 112-5 und Anlage zum Regelungsteil des Verbrauchergesetzbuches

Artikel L. 112-3, -4, -5  des Verbrauchergesetzbuches

Guichet.lu - Aushang der Preise

Guichet.lu - Festlegung der Preise

Die doppelte Preisangabe bei vorverpackten Produkten

Der Anbieter ist verpflichtet, den Preis pro Stück und pro Maßeinheit anzugeben.

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©MPC Double indication de prix sur viande préemballée

Weitere Informationen:

Artikel L. 112-1 bis 112-9L.320-1R. 112-1 bis R. 112-5 und Anlage zum Regelungsteil des Verbrauchergesetzbuches

Artikel L. 112-3, -4, -5  des Verbrauchergesetzbuches

Guichet.lu - Aushang der Preise

Guichet.lu - Festlegung der Preise

Die Preisangabe je Masseinheit bei Lebensmitteln

Der Anbieter ist verpflichtet, bei vorverpackten und lose verkauften Produkten die Maßeinheit anzugeben.

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©MPC Gelbe Kiwi Stückverkauf

Weitere Informationen:

Artikel L. 112-3, -4, -5  des Verbrauchergesetzbuches

Guichet.lu - Aushang der Preise

Guichet.lu - Festlegung der Preise

Die Preisangabe je Masseinheit bei Non-Food Produkten

Der Anbieter ist verpflichtet, den Preis pro Stück und pro Maßeinheit des Produktes anzugeben.

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©MPC Affichage prix glue

Weitere Informationen:

Verbrauchergesetzbuch

Guichet.lu - Aushang der Preise

Guichet.lu - Festlegung der Preise

Die Preisangabe in der kommerziellen Kommunikation

Jeder Gewerbetreibende hat die Möglichkeit, in seiner kommerziellen Kommunikation keine Preise anzugeben.

Wenn er sich für eine Preisangabe entscheidet, muss er folgendes angeben:

  • den Preis in Euro (€), inklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) und aller anderen Steuern,
  • den Preis pro Einheit und
  • den Preis pro Maßeinheit für die betreffenden Produkte.

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©MPC Angebot

Weitere Informationen:

Artikel L. 112-1 bis 112-9, L.113-1, L. 222-3, L.320-1 ff, R. 112-1 bis R. 112-5 und Anlage zum Regelungsteil des Verbrauchergesetzbuches

Guichet.lu - Aushang der Preise

Guichet.lu - Festlegung der Preise

Guichet.lu - Eine unlautere Geschäftspraktik erkennen

Guichet.lu - Werbung/Marketing

Die Preisangabe bei in Schaufenstern ausgestellten Produkten

Der Anbieter ist verpflichtet, den Preis von Produkten, die für die Öffentlichkeit sichtbar ausgestellt werden, anzugeben:

  • um von innen sichtbar zu sein, wenn diese Produkte in der Verkaufsstelle ausgestellt werden,
  • um von außen sichtbar zu sein, wenn diese Produkte in Schaukästen oder Auslagen im Freien ausgestellt werden.

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©MPC Prix affichés dans une vitrine

Weitere Informationen:

Artikel L. 112-1 bis 112-9L.320-1R. 112-1 bis R. 112-5 und Anlage zum Regelungsteil des Verbrauchergesetzbuches

Artikel L. 112-3, -4, -5  des Verbrauchergesetzbuches

Guichet.lu - Aushang der Preise

Guichet.lu - Festlegung der Preise

Die Preisangabe bei lose verkauften Produkten

Der Gewerbetreibende muss bei Produkten, die einzeln verkauft werden, den Preis pro Stück angeben.

Er muss bei Produkten, die nach Gewicht oder Volumen verkauft werden, den Preis pro Maßeinheit angeben.

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©MPC Tomaten unverpackt

Weitere Informationen:

Artikel L. 112-4 des Verbrauchergesetzbuches

Guichet.lu - Aushang der Preise

Guichet.lu - Festlegung der Preise

Die Angabe der Tarife von Dienstleistungen

Der Anbieter ist verpflichtet, die Tarife seiner Leistungen anzuzeigen.

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©MPC Lieferkosten Überblick

Weitere Informationen:

Artikel L. 112-8 des Verbrauchergesetzbuches

Guichet.lu - Aushang der Preise

Guichet.lu - Festlegung der Preise

Guichet.lu - Eine unlautere Geschäftspraktik erkennen

Preisnachlässe oder Sonderaktionen

Der Anbieter ist verpflichtet, den Referenzpreis anzugeben.

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©MPC Promo

Weitere Informationen:

Verbrauchergesetzbuch

Guichet.lu - Eine unlautere Geschäftspraktik erkennen

Guichet.lu - Schlussverkauf

Die Tara

Der Gewerbetreibende ist verpflichtet, das Gewicht der Verpackung abzuziehen, bevor er das von ihm verkaufte Produkt wiegt.

(Klicken Sie auf das Bild, um das Informationsblatt zu öffnen)

©MPC Zoom tare

Weitere Informationen:

Angabe der Preise von Produkten und Dienstleistungen auf guichet.lu

Angabe des Preises von Produkten im Verbrauchergesetzbuch

Allgemeine Messtechnik auf dem Portal qualite.lu

Geänderte großherzogliche Verordnung vom 26. Januar 2016 über nicht selbsttätige Waagen

Die Preisangabe in Möbelhäusern

Der Verbraucher muss in der Lage sein, seine Möbel in voller Kenntnis der Preise auszuwählen. Bei ausgestellten Produkten sollte er sich weder für die Preise der Produkte, noch für die Tarife der Dienstleistungen bei einem Verkäufer erkundigen müssen.

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©MPC

Weitere Informationen:

Artikel L. 112-1 bis 112-9L.320-1R. 112-1 bis R. 112-5 und Anlage zum Regelungsteil des Verbrauchergesetzbuches

Guichet.lu - Aushang der Preise

Guichet.lu - Festlegung der Preise

Guichet.lu - Angabe der Preise der Produkte und Dienstleistungen

Guichet.lu - Eine unlautere Geschäftspraktik erkennen

Your Europe - Unlautere Preisbildung

Your Europe - Preisbildung und Zahlungen

Der Geschenkgutschein

Die minimalen empfohlenen Angaben die auf einem Geschenkgutschein angegeben werden sollten.

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©MPC

Weitere Informationen :

Pressemitteilung anlässlich der Einführung der Geschenkgutschein-Charta (in französischer Sprache)

Schaufenster wird neu dekoriert

Wenn ein Gewerbetreibender seine Schaufenster neu dekoriert, wird empfohlen ein Schild mit der Aufschrift „Schaufenster wird neu dekoriert“ („Vitrine en cours“) aufzustellen, um darauf hinzuweisen, dass Änderungen vorgenommen werden.

(Klicken Sie auf das Bild, um das Informationsblatt zu öffnen)

©MPC

Weitere Informationen:

Artikel L. 112-1 bis 112-9L.320-1R. 112-1 bis R. 112-5 und Anlage zum Regelungsteil des Verbrauchergesetzbuches

Artikel L. 112-3, -4, -5  des Verbrauchergesetzbuches

Guichet.lu - Aushang der Preise

Guichet.lu - Festlegung der Preise

Checkliste Preisangaben

Wenn Sie die Empfehlungen dieses Merkblatts befolgen, erfüllen Sie die Anforderungen des Verbrauchergesetzbuchs (Situation Januar 2022) in Bezug auf die Preisangabe in Ihrem Geschäft, auf Ihren Ständen, auf einem Markt oder einer Messe.

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