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Leitfaden für den Gewerbetreibenden Matenee Vertraue Gewannen.
Gewerbetreibende, die sich mit ihren Produkten oder Dienstleistungen an Verbraucher wenden, müssen die Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes einhalten.
Um diese Aufgabe zu erleichtern, stellt das MPC den Fachleuten kostenloses Informationsmaterial zur Verfügung.
Die Informationsblätter decken die Zuständigkeiten der MPC im Kontext des Verbrauchergesetzbuchs ab und sind in verschiedenen Sprachen verfügbar.
Die Merkblätter können auf dieser Seite heruntergeladen werden, können aber aux online oder per E-Mail an info@mpc.etat.lu angefordert werden.
Informationsblätter für Fachleute
In dieser Rubrik finden Sie die derzeit verfügbaren Informationsblätter, aufgeführt in alphabetischer Reihenfolge.
Die Preisangabe im HORECA-Bereich für den Konsum vor Ort
Bevor ein Verbraucher ein Lokal betritt, muss er in voller Kenntnis der Sachlage frei entscheiden können, was er zu welchem Preis konsumieren möchte. Er sollte den Betreiber weder nach den Preisen noch nach einer Speisekarte fragen müssen.
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Weitere Informationen :
Artikel L. 112-1 bis 112-9, L.320-1, R. 112-1 bis R. 112-5 und Anlage zum Regelungsteil des Verbrauchergesetzbuches
Guichet.lu – Aushang der Preise
Guichet.lu – Festlegung der Preise
Guichet.lu – Angabe der Preise des Produkte und Dienstleistungen
Guichet.lu – Eine unlautere Geschäftspraxis erkennen
Your Europe – Unlautere Preisbildung
Your Europe – Preisbildung und Zahlungen
Die Preisangabe
Die Preise aller dem Verbraucher angebotenen Waren und Dienstleistungen müssen auf unmissverständliche, leicht erkennbare und gut lesbare Weise angegeben werden.
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Weitere Informationen:
Artikel L. 112-1 bis 112-9, L.320-1, R. 112-1 bis R. 112-5 und Anlage zum Regelungsteil des Verbrauchergesetzbuches
Guichet.lu - Aushang der Preise
Guichet.lu - Festlegung der Preise
Guichet.lu - Angabe der Preise der Produkte und Dienstleistungen
Guichet.lu - Eine unlautere Geschäftspraktik erkennen
Your Europe - Unlautere Preisbildung
Your Europe - Preisbildung und Zahlungen
Die Preisangabe im Antiquitätenhandel
Der Gewerbetreibende ist verpflichtet, die Preise der von ihm angebotenen Produkte so anzugeben, dass der Verbraucher sie leicht erkennen und einfach lesen kann.
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Weitere Informationen:
Artikel L. 112-1 bis 112-9, L.320-1, R. 112-1 bis R. 112-5 und Anlage zum Regelungsteil des Verbrauchergesetzbuches
Artikel L. 112-3, -4, -5 des Verbrauchergesetzbuches
Die doppelte Preisangabe bei vorverpackten Produkten
Der Anbieter ist verpflichtet, den Preis pro Stück und pro Maßeinheit anzugeben.
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Weitere Informationen:
Artikel L. 112-1 bis 112-9, L.320-1, R. 112-1 bis R. 112-5 und Anlage zum Regelungsteil des Verbrauchergesetzbuches
Artikel L. 112-3, -4, -5 des Verbrauchergesetzbuches
Die Preisangabe je Masseinheit bei Lebensmitteln
Der Anbieter ist verpflichtet, bei vorverpackten und lose verkauften Produkten die Maßeinheit anzugeben.
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Weitere Informationen:
Artikel L. 112-3, -4, -5 des Verbrauchergesetzbuches
Die Preisangabe je Masseinheit bei Non-Food Produkten
Der Anbieter ist verpflichtet, den Preis pro Stück und pro Maßeinheit des Produktes anzugeben.
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Weitere Informationen:
Die Preisangabe in der kommerziellen Kommunikation
Jeder Gewerbetreibende hat die Möglichkeit, in seiner kommerziellen Kommunikation keine Preise anzugeben.
Wenn er sich für eine Preisangabe entscheidet, muss er folgendes angeben:
- den Preis in Euro (€), inklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) und aller anderen Steuern,
- den Preis pro Einheit und
- den Preis pro Maßeinheit für die betreffenden Produkte.
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Weitere Informationen:
Artikel L. 112-1 bis 112-9, L.113-1, L. 222-3, L.320-1 ff, R. 112-1 bis R. 112-5 und Anlage zum Regelungsteil des Verbrauchergesetzbuches
Guichet.lu - Aushang der Preise
Guichet.lu - Festlegung der Preise
Die Preisangabe bei in Schaufenstern ausgestellten Produkten
Der Anbieter ist verpflichtet, den Preis von Produkten, die für die Öffentlichkeit sichtbar ausgestellt werden, anzugeben:
- um von innen sichtbar zu sein, wenn diese Produkte in der Verkaufsstelle ausgestellt werden,
- um von außen sichtbar zu sein, wenn diese Produkte in Schaukästen oder Auslagen im Freien ausgestellt werden.
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Weitere Informationen:
Artikel L. 112-1 bis 112-9, L.320-1, R. 112-1 bis R. 112-5 und Anlage zum Regelungsteil des Verbrauchergesetzbuches
Artikel L. 112-3, -4, -5 des Verbrauchergesetzbuches
Die Preisangabe bei lose verkauften Produkten
Der Gewerbetreibende muss bei Produkten, die einzeln verkauft werden, den Preis pro Stück angeben.
Er muss bei Produkten, die nach Gewicht oder Volumen verkauft werden, den Preis pro Maßeinheit angeben.
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Die Angabe der Tarife von Dienstleistungen
Der Anbieter ist verpflichtet, die Tarife seiner Leistungen anzuzeigen.
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Preisnachlässe oder Sonderaktionen
Der Anbieter ist verpflichtet, den Referenzpreis anzugeben.
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Die Tara
Der Gewerbetreibende ist verpflichtet, das Gewicht der Verpackung abzuziehen, bevor er das von ihm verkaufte Produkt wiegt.
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Weitere Informationen:
Angabe der Preise von Produkten und Dienstleistungen auf guichet.lu
Angabe des Preises von Produkten im Verbrauchergesetzbuch
Allgemeine Messtechnik auf dem Portal qualite.lu
Geänderte großherzogliche Verordnung vom 26. Januar 2016 über nicht selbsttätige Waagen
Die Preisangabe in Möbelhäusern
Der Verbraucher muss in der Lage sein, seine Möbel in voller Kenntnis der Preise auszuwählen. Bei ausgestellten Produkten sollte er sich weder für die Preise der Produkte, noch für die Tarife der Dienstleistungen bei einem Verkäufer erkundigen müssen.
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Weitere Informationen:
Artikel L. 112-1 bis 112-9, L.320-1, R. 112-1 bis R. 112-5 und Anlage zum Regelungsteil des Verbrauchergesetzbuches
Guichet.lu - Aushang der Preise
Guichet.lu - Festlegung der Preise
Guichet.lu - Angabe der Preise der Produkte und Dienstleistungen
Guichet.lu - Eine unlautere Geschäftspraktik erkennen
Your Europe - Unlautere Preisbildung
Your Europe - Preisbildung und Zahlungen
Der Geschenkgutschein
Die minimalen empfohlenen Angaben die auf einem Geschenkgutschein angegeben werden sollten.
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Weitere Informationen :
Pressemitteilung anlässlich der Einführung der Geschenkgutschein-Charta (in französischer Sprache)
Schaufenster wird neu dekoriert
Wenn ein Gewerbetreibender seine Schaufenster neu dekoriert, wird empfohlen ein Schild mit der Aufschrift „Schaufenster wird neu dekoriert“ („Vitrine en cours“) aufzustellen, um darauf hinzuweisen, dass Änderungen vorgenommen werden.
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Weitere Informationen:
Artikel L. 112-1 bis 112-9, L.320-1, R. 112-1 bis R. 112-5 und Anlage zum Regelungsteil des Verbrauchergesetzbuches
Artikel L. 112-3, -4, -5 des Verbrauchergesetzbuches
Checkliste Preisangaben
Wenn Sie die Empfehlungen dieses Merkblatts (Pdf, 63 KB) befolgen, erfüllen Sie die Anforderungen des Verbrauchergesetzbuchs (Situation Januar 2022) in Bezug auf die Preisangabe in Ihrem Geschäft, auf Ihren Ständen, auf einem Markt oder einer Messe.