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Rechtsschutz
Zu den Zuständigkeiten der Direktion für Verbraucherschutz gehört das Aushandeln europäischer Rechtstexte und die Vorbereitung von Gesetzesentwürfen zu deren Umsetzung in nationales Recht, insbesondere in das Verbrauchergesetzbuch.
Wichtige Projekte in diesem Zusammenhang sind:
Kontrolltätigkeiten
Die Direktion für Verbraucherschutz führt regelmäßige Kontrollen der Preisangaben für Produkte und Dienstleistungen durch.
Zusätzlich zu den täglichen Routinekontrollen in den Geschäften werden jedes Jahr auch zwei bis drei Branchenuntersuchungen durchgeführt, deren Bereich exemplarisch ausgewählt wird anhand der Verbraucherbeschwerden oder der Entwicklung einer bestimmten Branche.
Als Mitglied des CPC-Netzes (Consumer Protection Cooperation - Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz) reagiert die Direktion auf Ermittlungs- und Durchsetzungsersuchen der Behörden anderer Mitgliedstaaten im Rahmen von Ermittlungen im Zusammenhang mit Verstößen, die auf dem jeweiligen Staatsgebiet festgestellt wurden und in Bezug stehen zu einem in Luxemburg ansässigen Gewerbetreibenden.
Die Direktion beteiligt sich jedes Jahr an der gemeinsamen Untersuchung des von der Europäischen Kommission koordinierten Netzwerks, den sogenannten Sweep.
Auch das Verzeichnis der Verbraucherkreditvermittler fällt in seinen Zuständigkeitsbereich.
Schutz der Passagierrechte
In Luxemburg übernimmt die Direktion für Verbraucherschutz die Rolle der nationalen Durchsetzungsbehörde (NEB – National Enforcement Body) in Bezug auf die Rechte der Flug-, Bus- und Zugreisenden sowie den Passagieren auf See und Binnenwasserstraßen.
Seine Aufgabe ist es, zu prüfen, ob die Gesellschaften die Passagierrechte in Übereinstimmung mit der entsprechenden europäischen Verordnung beachten.
Nachdem sie zuerst versucht haben, ihren Streitfall mit der Gesellschaft beizulegen, können sich die Passagiere an die nationale Durchsetzungsstelle (NEB) wenden.
Die nationale Durchsetzungsstelle prüft den Fall und ergreift gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die durch die europäischen Verordnungen garantierten jeweiligen Rechte gewahrt werden.
Alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten
Die Direktion für Verbraucherschutz ist die zuständige Behörde für die Führung der Liste qualifizierter Einrichtungen (Pdf, 150 KB) in Luxemburg, deren Verfahren zur alternativen Streitbeilegung (AS) den Anforderungen des Verbrauchergesetzbuches entspricht.
Sie meldet diese Einrichtungen bei der europäischen Kommission an.
Jede Einrichtung, die auf dieser Liste stehen möchte, muss einen entsprechenden Antrag an die Direktion stellen.
Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten ist das CEC Luxemburg die Anlaufstelle, die den Einwohnern Luxemburgs Informationen und Unterstützung bietet.
Sie fungiert auch als Anlaufstelle für Anträge, die über die Online-Plattform zur Verbraucherstreitbeilegung eingereicht werden oder eingereicht werden sollen.
Die Einführung eines Mechanismus der kollektiven Rechtsdurchsetzung
Die Einführung der Sammelklage soll es Verbrauchern erleichtern, ihre Rechte gegenüber einem Gewerbetreibenden geltend zu machen.
Die Sammelklage ist ein Beitrag zur Demokratisierung der Rechtsprechung, indem sie Schadensersatz für ähnliche oder sogar identische Schäden ermöglicht, die von einer großen Zahl von Verbrauchern erlitten wurden.
Auch für den betreffenden Gewerbetreibenden ist dies von Vorteil, da er so die Häufung von Einzelstreitigkeiten vermeiden kann.
Zu beachten ist, dass der eingereichte Text der außergerichtlichen Lösung des Konflikts durch den Rückgriff auf die Mediation einen wichtigen Platz einräumt.
Umsetzung europäischer Richtlinien
- Die EU-Warenverkaufs-Richtlinie (SGD) 2019/771 (auch SGD – « sale of goods directive » genannt) und die EU-Digitale-Inhalte-Richtlinie (DCD) 2019/770 (auch DCD - « digital content directive » genannt)
Die Umsetzung der Richtlinien 2019/771 und 2019/770 in luxemburgisches Recht aktualisiert die Rechte der Verbraucher bezüglich der Konformitätsgarantie, um sie an neue Verbrauchsgüter wie z.B. vernetzte Güter (z.B. Smartphone, Smartwatch usw.) anzupassen.
Auch bei Verträgen über die Bereitstellung von digitalen Inhalten und Dienstleistungen (z.B. Smartphone-Anwendungen, Online-Dienste usw.) sind die Verbraucher geschützt.
- Die Umsetzung der sogenannten Omnibus-Richtlinie 2019/2161 führt unter anderem Regeln ein, die es den luxemburgischen Behörden gestatten, wirksamere Sanktionen gegen Gewerbetreibende zu ergreifen.
Je nach Sachlage droht einem Gewerbetreibenden, der die Verbraucherrechte missachtet, eine Geldstrafe von bis zu 4% seines Umsatzes oder von 2 Millionen Euro.
Darüber hinaus wird die Direktion für Verbraucherschutz tätig, um die Einhaltung des Verbraucherrechts zu gewährleisten.
Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeiten liegt bei:
Der luxemburgische Verbraucherverband (ULC) und das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ)
Sowohl der luxemburgische Verbraucherverband als auch das Europäische Verbraucherzentrum GIE werden von der Direktion für Verbraucherschutz im Rahmen einer Konvention finanziell unterstützt.
Zweck dieser finanziellen Unterstützung ist es, sie bei ihren Aufgaben in Bezug auf Aufklärung und Hilfestellung für den einzelnen Verbraucher zu unterstützen.
Verbraucherrat
Der Rat für Verbraucherfragen ist ein beratendes Gremium, das dreigliedrig zusammengesetzt ist.
Ihm gehören Vertreter aus verschiedenen Ministerien, Berufsverbänden und Verbraucherschutzverbänden an.
Seine Aufgaben sind im legislativen Teil des Verbrauchergesetzbuches definiert, während seine Zusammensetzung im Geschäftsordnungsteil des Verbrauchergesetzbuches festgelegt ist.
Den Vorsitz führt ein Vertreter der Direktion für Verbraucherschutz.
Leitfaden für den Gewerbetreibenden
Gewerbetreibende, die sich mit ihren Produkten oder Dienstleistungen an Verbraucher wenden, müssen die Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes einhalten.
In diesem Zusammenhang bieten wir kostenloses Informationsmaterial für Gewerbetreibende an, um ihnen diese Aufgabe zu erleichtern.