Autofestival : Was Sie über Verträge wissen sollten

Das Autofestival ist ein unumgängliches Ereignis, das zahlreiche Verbraucher anzieht, die auf der Suche nach den neuesten Fahrzeugmodellen und günstigen Angeboten sind. Zwischen Autofachleuten und Verbrauchern werden verschiedene Verträge geschlossen, wie Kauf-, Kredit- und Leasingverträge. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Gewerbetreibenden verpflichtet sind, den Verbrauchern vor Unterzeichnung eines Vertrags klare und verständliche Informationen zur Verfügung zu stellen. 

Kaufverträge

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen einem Vertrag, der in der Geschäftsstelle des Gewerbetreibenden geschlossen wird, und einem Vertrag, der auf Distanz außerhalb der Geschäftsstelle geschlossen wird :

  • Der Verbraucher, der einen Kaufvertrag außerhalb von einer Geschäftsstelle abschließt, hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht (ohne dafür einen Grund angeben zu müssen) (https://gd.lu/dghRjX);
  • Dieses Recht besteht nicht, wenn der Vertrag in einer Geschäftsstelle geschlossen wird. Es ist jedoch möglich, dass der Verkäufer von sich ein vertragliches Widerrufsrecht einräumt. In diesem Fall muss diese Vereinbarung deutlich auf dem Bestellformular angegeben werden. Diese Möglichkeit stellt seitens des Händlers keine Verpflichtung dar.

Es sei auch daran erinnert, dass wenn der Käufer einseitig beschließt dem Vertrag ein Ende zu setzen, er das Risiko läuft, dem Händler Schadensersatz zahlen zu müssen oder gegebenenfalls den Betrag zu entrichten, der in der Strafklausel des Vertrages vorgesehen ist. Der Gewerbetreibende hat das Recht, die Erfüllung des Vertrags zu verlangen und die Abnahme des Fahrzeugs zu erzwingen.

Leasingverträge

Vorsicht bei der Unterzeichnung eines "Autoleasingvertrags ohne Kaufverpflichtung", d. h. eines Vertrags, bei dem eine Person ein Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel mehrere Jahre, least, ohne verpflichtet zu sein, das Fahrzeug am Ende des Vertrags zu kaufen! Ein aktuelles Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union hat bestätigt, dass ein Verbraucher, der einen Autoleasingvertrag ohne Kaufverpflichtung abschließt, kein Widerrufsrecht hat, es sei denn, er wurde nicht ordnungsgemäß über seine Rechte und Pflichten in Kenntnis gesetzt: https://gd.lu/6WnvSH

Verbraucherkreditverträge

Bei Verbraucherkreditverträgen hat der Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Zu beachten ist, dass diese Widerrufsfrist erst zu laufen beginnt, wenn der Verbraucher vollständige und genaue Informationen erhalten hat. 

Vertragsbildung

Es sei daran erinnert, dass mit der Unterzeichnung eines Bestellformulars ein Vertrag mit dem Gewerbetreibenden zustande kommt. Das heißt, der Gewerbetreibende muss das bestellte Fahrzeug liefern und der Käufer muss den im Dokument festgelegten Preis zahlen.

Abschließende Empfehlung

Zusammenfassend wird den Verbrauchern dringend empfohlen wird, wachsam zu bleiben und sich die Zeit zu nehmen, die Vertragsbedingungen zu lesen und zu verstehen, bevor sie einen Vertrag unterzeichnen, um spätere Komplikationen zu vermeiden. 

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