Rechte von Passagieren

Flugzeug: Annullierung 

Bei Annullierung des Flugs haben Sie die Wahl zwischen :

  • einer Erstattung der Flugscheinkosten zum ursprünglichen Preis; oder
  • der Forderung nach einem Ersatzflug unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Wurden Sie weniger als 2 Wochen vor dem geplanten Abflugdatum über die Annullierung informiert, haben Sie ferner Anspruch auf eine Entschädigung :

  • 250 Euro für Flüge bis 1.500 km;
  • 400 Euro für Flüge innerhalb der EU über 1.500 km und alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km;
  • 600 Euro für Flüge außerhalb der EU über 3.500 km.

Die Fluggesellschaft muss Ihnen außerdem verschiedene Betreuungsdienste zur Verfügung stellen, welche Mahlzeiten und Erfrischungen, 2 Telefongespräche und Hotelübernachtung beinhalten. Wurden keine Betreuungsleistungen angeboten, obwohl dies der Fall hätte sein müssen, können Ihnen die Kosten erstattet werden. Beachten Sie, dass Die Fluggesellschaft ist nicht zu Ausgleichsleistungen verpflichtet, wenn die Flugannullierung auf außerordentliche Umstände zurückzuführen ist.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter guichet.lu

Flugzeug: Verspätung

Im Falle von Verspätung ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, Ihnen bestimmte Dienste (Mahlzeit, Erfrischungen, 2 Telefongespräche) zur Verfügung zu stellen, wenn sich der Abflug :

  • um 2 Stunden oder mehr verzögert – bei Flügen bis 1.500 km;
  • um 3 Stunden oder mehr verzögert – bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 km sowie bei allen anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km;
  • um 4 Stunden oder mehr verzögert – bei allen Flügen außerhalb der EU über 3.500 km.

Die festgelegten Entschädigungen im Falle einer Annullierung oder einer Nichtbeförderung stehen Ihnen auch zu, wenn Ihr Flug um 3 oder mehr Stunden verspätet ist. Die Entschädigungen belaufen sich auf :

  • 250 Euro für Flüge bis 1.500 km;
  • 400 Euro für Flüge innerhalb der EU über 1.500 km und alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km;
  • 600 Euro für Flüge außerhalb der EU über 3.500 km.

Beachten Sie, dass die Fluggesellschaft ist nicht zu Ausgleichsleistungen verpflichtet, wenn Flugannullierung auf außerordentliche Umstände zurückzuführen ist.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter guichet.lu

Bahn

Wenn ein Zug annulliert Reise  annulliert wird, können wählen zwischen :

  • einer anderweitigen kostenlosen Beförderung zum Endziel:
    • unter vergleichbaren Bedingungen wie bei der ursprünglich geplanten Reise; und
    • zum frühestmöglichen Zeitpunkt; oder
  • einer anderweitigen kostenlosen Beförderung zum Endziel:
    • unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen; und
    • zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch der Reisenden; oder
  • der Erstattung des Fahrscheinpreises und falls erforderlich:
    • einer kostenlosen Beförderung;
    • zum frühestmöglichen Zeitpunkt zum ursprünglichen Abfahrtsort.

Sie haben bei einer verspäteten Ankunft am Endziel Anspruch auf Entschädigung. Diese Entschädigung beträgt:

  • 25 % des Fahrpreises bei einer Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten;
  • 50 % des Fahrpreises bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr.

Beachten Sie, dass Sie nicht entschädigt werden, wenn die Verspätung durch Umstände bedingt ist, die nicht mit dem Eisenbahnbetrieb zusammenhängen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter guichet.lu.

Bus

Bei Annullierung eines Linienverkehrsdienstes, Verspätung von mehr als 120 Minuten oder Überbuchung haben Sie die Wahl zwischen:

  • der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung zu ihrem Bestimmungsort – ohne zusätzliche Kosten, zum frühestmöglichen Zeitpunkt und unter vergleichbaren Bedingungen; oder
  • der Erstattung des Fahrpreises und gegebenenfalls der Rückbeförderung mit einem Stadt- oder Reisebus zum Abfahrtsort – kostenlos und zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Bietet der Beförderer Ihnen diese Wahl nicht an, so haben Sie zusätzlich zur Fahrpreiserstattung Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Fahrpreises.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter guichet.lu.

Schiff

Ist die Abfahrt sich um mehr als 90 Minuten verzögert oder wird sie annulliert, so haben Sie die Wahl zwischen:

  • einer anderweitigen kostenlosen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt; oder
  • der Erstattung des Fahrpreises und gegebenenfalls der kostenlosen Rückfahrt zum frühestmöglichen Zeitpunkt zum ursprünglichen Abfahrtsort.

Bei einer verspäteten Ankunft am Endziel haben Sie ebenfalls Anspruch auf Entschädigung. Diese Entschädigung beträgt 25 % des Fahrpreises bei einer Verspätung von mindestens:

  • 1 Stunde bei einer planmäßigen Fahrtdauer von bis zu 4 Stunden;
  • 2 Stunden bei einer planmäßigen Fahrtdauer von mehr als 4 bis zu 8 Stunden;
  • 3 Stunden bei einer planmäßigen Fahrtdauer von mehr als 8 bis zu 24 Stunden;
  • 6 Stunden bei einer planmäßigen Fahrtdauer von mehr als 24 Stunden.

Sollte die Verspätung doppelt so hoch sein, erhöht sich die Entschädigung auf 50 % des Fahrpreises.

Beachten Sie, dass Sie keine Entschädigung verlangen können, wenn die Verspätung durch eine Naturkatastrophe oder Wetterbedingungen bedingt ist, die den sicheren Betrieb des Schiffes beeinträchtigen. Die Vorschriften bezüglich der anderweitigen Beförderung und Erstattung bei Annullierung oder Verzögerung der Abfahrt sowie bezüglich der Erstattung bei einer verspäteten Ankunft gelten jedoch nicht für Kreuzfahrten. Auch fallen die Tagesfahrten auf der Mosel und die Beförderung mit einer Autofähre über eine Entfernung von weniger als 500 Metern nicht unter die Gesetzgebung zum Schutz der Fahrgäste des See- und Binnenschiffsverkehrs.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter guichet.lu.

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