Verbraucherrechte

Digitale Dienstleistungen

Inkrafttreten: 1. Januar 2022

Das Gesetz vom 8. Dezember 2021, mit dem die Richtlinien (EU) 2019/770 und (EU) 2019/771 umgesetzt werden, modernisiert die gesetzliche Gewährleistung für den Verkauf von Waren und führt eine neue Regelung für die gesetzliche Gewährleistung für digitale Inhalte und Dienstleistungen ein. Dabei sind mehrere innovative Elemente hervorzuheben:

  • Die Schaffung einer gesetzlichen Konformitätsgarantie für digitale Inhalte und Dienstleistungen;
  • Die Anerkennung eines Rechts auf eine gesetzliche Konformitätsgarantie bei der Bereitstellung eines digitalen Inhalts oder einer digitalen Dienstleistung, wenn der Verbraucher personenbezogene Daten angibt (z. B. bei der Eröffnung eines Kontos in einem sozialen Netzwerk);
  • Das Recht des Verbrauchers, Änderungen abzulehnen, die der Unternehmer an den digitalen Inhalten und Dienstleistungen vornehmen könnte;
  • Das Recht des Verbrauchers auf Zugang zu den Inhalten, die er im Zusammenhang mit der Nutzung der Inhalte oder Dienstleistungen erstellt oder bereitgestellt hat, wenn der Vertrag über die Bereitstellung der digitalen Inhalte oder Dienstleistungen aufgelöst wird;
  • Es wird nunmehr vermutet, dass die Konformitätswidrigkeit bereits zum Zeitpunkt der Lieferung des Gutes bestanden hat, wenn die Widrigkeit innerhalb von 12 Monaten nach der Lieferung des Gutes auftritt, anstatt wie bisher innerhalb von 6 Monaten;
  • Es ist keine Frist für die Mitteilung der Konformitätswidrigkeit vorgesehen (innerhalb der gesetzlichen Frist für die Konformitätsgarantie);
  • Die Bedingungen für die kommerzielle Garantie, ein freiwilliger Vertrag, der vom Gewerbetreibenden gegen Bezahlung oder kostenlos angeboten werden kann oder nicht, werden präzisiert.

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